1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Tanja Eggerth, der Inhaberin von TE Language Services (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt). Die AGB werden von Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
1.2. Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat. Da der Auftragnehmer das Korrektorat als Dienstleistung zum Vorteil des Kunden versteht, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der primären Leistungserbringungen des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion (Zeichensetzung), Leerzeichen, Satzbau, Kontinuität und Hierarchie von Überschriften, Vereinheitlichung von Schreibweisen, regelkonformer Silbentrennung, Umbrüchen und Typografie (Anführungszeichen, Apostrophe, Gedanken-/Bindestriche) geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Stilistische Änderungen sowie ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) gehören nicht zum Korrektorat durch den Auftragnehmer und verstehen sich als zusätzliche Dienstleistung (s. auch 6.6 f.). Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.
2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob er einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch den damit befassten Korrektor von Bedeutung ist (z. B. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er im Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben, ebenso Sprachvarianten. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht ensprechend seinen Wünschen ausgeführt.
3 Honorare (Preise)
3. 1 Die Honorare (Preise) für die Korrektorat-Dienstleistung bestimmen sich nach den Tarifen (Preisen) des Auftragnehmers. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite (Normseite) insgesamt 1.800 Anschlägen inkl. Leerzeichen.
3.2 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
4 Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vornhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.1 erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.3 Wenn nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in welcher der Text dem Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten selbstständigen Korrektor/Lektor zugegangen ist.
4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
4.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektorat-Auftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umfang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
5 Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.2 Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion (Zeichensetzung), Leerzeichen, Satzbau, Kontinuität und Hierarchie von Überschriften, Vereinheitlichung von Schreibweisen, regelkonformer Silbentrennung, Umbrüchen und Typografie (Anführungszeichen, Apostrophe, Gedanken-/Bindestriche) geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.
6.3 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion, Leerzeichen, Satzbau, Kontinuität und Hierarchie von Überschriften, Vereinheitlichung von Schreibweisen, regelkonforme Silbentrennung, Umbrüche, Typografie) nach Abschluss des Korrektorates im Text, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt im Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung) im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge vom Autragnehmer nachvollzogen werden können.
6.4 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.5 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.6 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
6.7 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
6.8 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5 sinngemäß.
6.9 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
7 Schadenersatz
7.1 Als Schadenersatz bei vorliegenden mehr als acht Fehlern auf einer Seite, wenn dies nachweislich mehr als zehn Prozent der Seiten des jeweiligen Dokuments betrifft, werden maximal 25 Prozent vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen (vgl. 6.3). Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn der Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
7.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
8 Zahlung
8.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für das Korrektorat nach der Fertigstellung des Korrektorats. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail (auf Wunsch auf dem Postweg). Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird der Korrektur gelesene Text vom Auftraggeber nicht rechtzeitig abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrektur-Fassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralband bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.
9 Verschwiegenheitspflicht
9.1 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (E-Mail) leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
9.2 Der Geschäftsinhaber behält es sich vor, ausgewählte Firmennamen und Projekte in seine Referenzliste unter www.te-ls-korrektorat.de/projekte/ aufzunehmen. Wünscht der Auftraggeber keinen Auflistung, so hat er dies schriftlich mitzuteilen an: service@te-ls.de.
10 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in 74547 Untermünkheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist 74523 Schwäbisch Hall. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält es sich ausdrücklich vor, seinen gesamten Webauftritt unter www.te-ls-korrektorat.de oder Teile hiervon ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
11.2 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich in schriftlicher Form (per Post) oder in elektronischer Form (per E-Mail) mit.
11.3 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.4 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Stand: 01.09.2017